1. In teilweiser Gutheissung des Rekurses wird das satzbestimmende Einkommen auf CHF 90'500.00 festgesetzt. 2. Das Gemeindesteueramt Q._____ wird angewiesen, eine neue Steuerausscheidung vorzunehmen. 3. Die Rekurrentin hat die Verfahrenskosten, bestehend aus einer Staatsgebühr von CHF 400.00, der Kanzleigebühr von CHF 240.00 und den Auslagen von CHF 100.00, insgesamt CHF 740.00, zu 40 % mit CHF 296.00 zu bezahlen. Der Rest wird auf die Staatskasse genommen. 4. Es wird eine Parteientschädigung von CHF 360.00 (inkl. MWSt) ausgerichtet. Zustellung an: die Vertreterin der Rekurrentin (2) das Kantonale Steueramt das Gemeindesteueramt Q._____