Das satzbestimmende Einkommen der Rekurrentin von CHF 93'163.00 gemäss Einspracheentscheid sinkt um CHF 2'579.00 (CHF 2'940.00 ./. CHF 361.00) auf CHF 90'584.00, gerundet CHF 90'500.00. Damit wird der Rekurs teilweise gutgeheissen. Das Gemeindesteueramt Q._____ wird angewiesen, eine neue Steuerausscheidung vorzunehmen. 7. 7.1. Gemäss § 189 Abs. 1 StG werden die Kosten des Rekursverfahrens der unterliegenden Partei auferlegt. Bei teilweiser Gutheissung des Rekurses sind die Kosten anteilsmässig aufzuteilen.