1'450.00 ./. CHF 2'940.00). Bei einem AHV/IV/EO Satz von 5.617 % (sinkende Beitragsskala) und einem FAK Satz von 1.45 % sowie Verwaltungskosten von 5 % der AHV/IV/EO-Bei- träge ergeben sich daraus geschäftsmässig begründete Sozialversicherungsbeiträge von rund CHF 1'630.00. Da die Rekurrentin ihrem Geschäftsergebnis Sozialversicherungsbeiträge von CHF 7'010.00 belastet hat, erfolgt eine Aufrechnung von CHF 5'380.00. Die Steuerkommission Q._____ hat im Einspracheentscheid bereits CHF 5'019.00 aufgerechnet. Das satzbestimmende Einkommen der Rekurrentin erhöht sich deshalb um CHF 361.00. Der Rekurs ist in diesem Punkt abzuweisen.