rechnet, einmal mit CHF 7'010.00 (vgl. oben Erw. 5.1.4.) und ein weiteres Mal mit CHF 1'450.00 (bei der Erhöhung des Zwischenergebnisses um den Betrag der mutmasslichen AHV-Beiträge in der Beitragsberechnung für Selbständigerwerbende, vgl. Einspracheentscheid Seite 3). Andererseits ist die Aufrechnung eines Privatanteils Auto von CHF 2'940.00 zu Unrecht erfolgt, wie vorstehend (vgl. Erw. 4.) gezeigt wurde. Vor diesem Hintergrund ist von einem AHV-pflichtigen Einkommen von rund CHF 22'100.00 auszugehen (CHF 26'500.00 ./. CHF 1'450.00 ./. CHF 2'940.00).