5.3.3. Bei der Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge der Rekurrentin haben sowohl die Steuerkommission Q._____ als auch die Rekurrentin die Beitragssätze von AHV/IV/EO und FAK mit 5.864 % bzw. 1.45 % (Steuerkommission Q._____) und 5.741 % bzw. 1.45 % (Rekurrentin) gemäss den gesetzlichen Bestimmungen eingesetzt. Die Unterschiede in den Beitragssätzen ergeben sich aufgrund der sinkenden Beitragsskala allein aus den AHV-pflichtigen Einkommen, welches die Steuerkommission Q._____ mit CHF 26'500.00 berechnet hat, während die Rekurrentin von einem AHV-pflichtigen Einkommen von CHF 24'700.00 ausgegangen ist (für über 65-Jährige besteht ein Freibetrag von CHF 16'800.00;