5.3.2. Streitig ist zunächst, welcher Betrag für persönliche Sozialversicherungsbeiträge im Jahr 2021 verbucht wurde. Die Steuerkommission Q._____ geht von CHF 7'010.00 aus. Die Rekurrentin wendet ein, hiervon sei die - 15 - aufgelöste Rückstellung von CHF 1'500.00 abzuziehen, weshalb die persönlichen Sozialversicherungsbeiträge lediglich CHF 5'510.00 betrügen.