Jede Familienausgleichskasse legt die Höhe des Beitragssatzes fest. Sie berücksichtigt dabei ihren Bedarf für die Familienzulagen, für die Äufnung der Schwankungsreserve und für die Deckung der Verwaltungskosten (§ 16 EG FamZG). Die Beiträge an die kantonale Familienausgleichskasse betrugen im Jahr 2021 1.45 % (https://www.sva-aargau.ch/arbeitgebende/lohn-und-bei- trage/beitrage-und-verwaltungskosten).