5.1.5. Im Rekurs liess die Rekurrentin zu den Sozialversicherungsbeiträgen vorbringen, die persönlichen AHV-Beiträge seien der Erfolgsrechnung nicht mit CHF 7'010.00, sondern lediglich mit CHF 5'510.00 belastet worden. Denn es sei eine Rückstellung von CHF 1'500.00 zu berücksichtigen, die im Geschäftsjahr 2021 aufgelöst worden sei. Zuzüglich der für die Raumpflegerin nachgezahlten Sozialversicherungsbeiträge von CHF 2'787.00 seien im Geschäftsjahr 2021 somit lediglich CHF 8'296.95 als AHV-Auf- wand verbucht worden.