5.1.3. In der Einsprache wies die Rekurrentin darauf hin, dass im verbuchten AHV-Aufwand eine Nachzahlung von AHV-Beiträgen für die angestellte Raumpflegerin von CHF 2'786.55 enthalten sei. Die Raumpflegerin habe auch die geschäftlichen Räumlichkeiten gereinigt. Deshalb seien die insgesamt für die Raumpflegerin zu leistenden Nachzahlungen von CHF 11'235.30 zu einem Viertel als Geschäftsaufwand verbucht worden.