4.3.9. Somit ist die Erhöhung des Privatanteils Fahrzeug durch die Steuerkommission Q._____ zu korrigieren. Ob vor diesem Hintergrund auch der Abzug für Sozialversicherungsbeiträge zu kürzen ist, wird anlässlich der Prüfung der Aufrechnung für überhöhten AHV-Aufwand beurteilt (vgl. nachfolgend Erw. 5.3.4.). Das satzbestimmende Einkommen der Rekurrentin sinkt damit um CHF 2'940.00. Der Rekurs ist in diesem Punkt gutzuheissen. 5. 5.1. 5.1.1. In der Jahresrechnung 2021 hat die Rekurrentin der Erfolgsrechnung AHV- Beiträge von CHF 8'296.95 belastet. 5.1.2. In der Veranlagung rechnete die Steuerkommission Q._____ CHF 4'300.00 als überhöhten AHV-Aufwand auf.