4.3.7. Zum Vorgehen der Steuerkommission Q._____ ist festzuhalten, dass ein Abweichen von der Pauschalmethode gemäss Merkblatt N1/2007 (pro Monat 0,8 % des Kaufpreises) nur in Ausnahmefällen zulässig ist. Dabei muss die Partei, die von dieser Methode abzuweichen gedenkt, begründen, weshalb ein solcher Ausnahmefall gegeben ist. Diesem Begründungserfordernis ist mit dem Hinweis auf zusätzliche Fahrten mit den öffentlichen Verkehrsmitteln nicht Genüge getan. Es ist einer Selbständigerwerbenden nicht verwehrt, neben einem Geschäftsfahrzeug die öffentlichen Verkehrsmittel zu verwenden.