4.3.6. Der Privatanteil bestimmt sich grundsätzlich nach der Pauschalmethode gemäss Merkblatt N1/2007 (pro Monat 0,8 % des Kaufpreises; vgl. oben Erw. 4.2.5. und 4.2.6.). Die Steuerkommission Q._____ ist von dieser Methode abgewichen, indem sie den verbuchten Privatanteil von CHF 1'872.00 um CHF 2'940.00 auf CHF 4'812.00 erhöht hat. Begründet wird die Abweichung von der Pauschalmethode mit einer Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel sowie der planbaren und bescheidenen Verwendung des Fahrzeuges zu geschäftlichen Zwecken.