4. 4.1. 4.1.1. In der Veranlagung hat die Steuerkommission Q._____ zum Einkommen der Rekurrentin CHF 1'478.00 als übersetzte Spesen aufgerechnet. Im Einspracheverfahren hat die Rekurrentin die Kontodetails des Buchhaltungskontos Nr. aaa "[...]" eingereicht. In der Folge hat die Steuerkommission Q._____ im Einspracheentscheid auf eine Aufrechnung wegen übersetzter Spesen verzichtet. Stattdessen hat sie den Privatanteil des Geschäftsfahrzeuges um CHF 2'940.00 erhöht.