2.6. Umstritten und nachfolgend zu prüfen sind die im Einspracheentscheid erfolgten Aufrechnungen zum Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit. Nach Darlegung der gemeinsamen Rechtsgrundlagen (Erw. 3.) ist auf den Privatanteil Auto (Erw. 4.) und den AHV-Aufwand (Erw. 5.) einzugehen.