2.5. Im Rekurs lässt die Rekurrentin beantragen, die im Einspracheentscheid erfolgte Aufrechnung wegen überhöhtem AHV-Aufwand sei um CHF 1'335.00 auf CHF 3'684.00 zu reduzieren und die Aufrechnung eines zusätzlichen Privatanteils Auto von CHF 2'940.00 sei zu streichen. Damit beantragt sie ein Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit von -5- CHF 35'584.00 und ein satzbestimmendes Einkommen von CHF 88'887.00.