2.2. Die Jahresrechnung 2021 der B._____ wies einen Gewinn von CHF 65'589.70 aus. Darin enthalten war eine Corona-Entschädigung von CHF 33'689.60. In ihrer Steuererklärung deklarierte die Rekurrentin mit CHF 32'794.00 die Hälfte des Jahresgewinns als Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit.