aufgabe am gleichen Tag) an das Spezialverwaltungsgericht, Abteilung Steuern, weiterziehen lassen. Sie stellt den " ANTRAG, (…) das im Einsprache-Entscheid für die Staats- und Gemeindesteuern 2021 festgesetzte steuerbare Einkommen von CHF 59'450, bei einem satzbestimmenden Einkommen von CHF 93'163, sei auf CHF 57'174, bei einem satzbestimmenden Einkommen von CHF 88'887, herabzusetzen." Auf die Begründung wird, soweit für den Entscheid erforderlich, in den Erwägungen eingegangen. 7. Das Gemeindesteueramt Q._____ und das Kantonale Steueramt (KStA) beantragen die Abweisung des Rekurses. 8. A._____ hat keine Replik einreichen lassen.