2. Gegen die Verfügung vom 18. Juli 2023 liess A._____ mit Schreiben vom 10. August 2023 Einsprache erheben. Sie beantragte, das satzbestimmende Einkommen sei unter Verzicht auf die beiden Aufrechnungen auf CHF 85'200.00 und das steuerbare Einkommen auf CHF 55'200.00 festzulegen.