1. Mit Verfügung vom 18. Juli 2023 wurde A._____ von der Steuerkommission Q._____ für die Kantons- und Gemeindesteuern 2021 zu einem steuerbaren Einkommen von CHF 58'200.00 (satzbestimmendes Einkommen CHF 90'900.00) und zu einem steuerbaren Vermögen von CHF 0.00 veranlagt. Zum Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit wurden dabei ein überhöhter AHV-Aufwand von CHF 4'300.00 sowie übersetzte Spesen von CHF 1'478.00 aufgerechnet.