5.2.2. Im Sinne der vorgenannten Erwägungen handelt es sich beim Anteil Betreuung von CHF 11'316.00 gemäss Bestätigung der Schule D._____ vom tt.mm. 2023 (vgl. Replikbeilage 1) – abzüglich pauschaler Lebenshaltungskosten (E. 5.7.) – um Kinderbetreuungskosten. Wie einem Vergleich der zusammen mit der Replik eingereichten "Verordnung über die Beiträge für die familienergänzende Kinderbetreuung (Beitragsverordnung)" der U._____ vom 9. September 2019 zu entnehmen ist, erweist sich ein Jahresbeitrag von CHF 11'316.00 für eine Betreuung von durchschnittlich 17 Stunden pro Woche (E. 2.3.1.) als marktüblich.