4.4. 4.4.1. Die Vertreterin beanstandet, dass aus dem Einspracheentscheid nicht hervorgehe, weshalb die Vorinstanz vom Schulgeld einen Betrag von CHF 1'170.00 abziehe. Es könne lediglich gemutmasst werden, dass es sich dabei um einen monatlich bezahlten Anteil des Schulgeldes (Familienbeitrag) handle.