Es obliegt daher den Eltern, eine andere Aufteilung zu begründen und nachzuweisen. Betragen die geltend gemachten Kosten beider Elternteile zusammen mehr als den Maximalbetrag von CHF 10'000.00, sind die Abzüge im Verhältnis der nachgewiesenen Kosten auf diesen Maximalbetrag zu kürzen (Kommentar zum Aargauer Steuergesetz, 5. Auflage, Muri-Bern 2023, § 40 StG N 210g).