2.2. Die Rekurrentin arbeitete im Jahr 2022 mindestens in einem 60 %-Pensum (Arbeitstage: Montag bis Donnerstag) als [...] in R._____. B._____ war im Jahr 2022 als [...] beim E._____ mit einem Arbeitspensum von 80 % angestellt (Arbeitstage: Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag). Gemäss Angaben im Rekurs erzielte B._____ im Jahr 2022 mit einer Nebenerwerbstätigkeit als Dozent Einkünfte von CHF 9'129.00. Die Vorund Nachbereitung sowie die Prüfungskorrekturen für diese Tätigkeit soll B._____ am Mittwochvormittag erledigt haben.