Im Ergänzungsschreiben zur Vernehmlassung vom 5. August 2024 beantragt die Steuerkommission Q._____, dass die Bestätigung der D._____-Schule 2022 (Ausstelldatum: Januar 2023), in welcher die Betreuungskosten inkl. Mittagessen separat ausgewiesen seien, von der Rekurrentin im Rekursverfahren nachzureichen und der Rekurs abzuweisen bzw. eventuell eine Schlechterstellung (reformatio in peius) vorzunehmen seien. 5.2. Das Kantonale Steueramt hat auf eine Vernehmlassung verzichtet. -4- Das Gericht zieht in Erwägung: