Auf die Begründung wird, soweit für die Entscheidung erforderlich, in den Erwägungen eingegangen. 5. 5.1. Die Steuerkommission Q._____ beantragt in der Vernehmlassung vom 15. Juli 2024 sinngemäss eine Abweisung, eventualiter eine teilweise Gutheissung des Rekurses (Erhöhung der Kinderbetreuungskosten auf CHF 4'390.00). Im Ergänzungsschreiben zur Vernehmlassung vom 5. August 2024 beantragt die Steuerkommission Q.__