1. Der angefochtene Entscheid sei wegen Verletzung des rechtlichen Gehörs aufzuheben und zur Neubeurteilung mit gehöriger Begründung an die Vorinstanz zurückzuweisen; (materiell) 2. eventualiter sei das im Einspracheentscheid für Kantons- und Gemeindesteuern 2022 festgesetzte steuerbare Einkommen von CHF 48'867 auf CHF 48'054 herabzusetzen; 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zulasten der Rekursgegnerin. Zudem sei der Rekurrentin eine angemessene Parteientschädigung zuzusprechen." -3-