3. Mit Entscheid vom 9. April 2024 liess die Steuerkommission Q._____ Kinderbetreuungskosten von CHF 4'187.00 zum Abzug zu und reduzierte das steuerbare Einkommen in teilweiser Gutheissung der Einsprache auf CHF 48'800.00. 4. Den Einspracheentscheid vom 9. April 2024 (Zustellung am 23. Mai 2024) hat A._____ mit rechtzeitigem Rekurs vom 3. Juni 2024 (Postaufgabe gleichentags) an das Spezialverwaltungsgericht, Abteilung Steuern, weiterziehen lassen. Sie stellt die folgenden Anträge: "(formell)