5.3. 5.3.1. Die Rekurrentin macht demgegenüber geltend, das KStA JP wolle sie faktisch dafür bestrafen, dass sie keine Jahresrechnung eingereicht habe. Dabei sei aus der Jahresrechnung aufgrund der sekundären Steuerpflicht praktisch nichts ersichtlich, was den Kanton Aargau konkret in seiner Beurteilung weiter bringen könnte. Wenn man diese Jahresrechnung sehen wolle, sei das als Schikane auszulegen, nachdem dargelegt worden sei, dass diese aufgrund eines Rechtsstreites mit dem Sitzkanton Q._____ -7-