5.1.2. Die Rekurrentin teilte dem KStA JP mit Schreiben vom tt.mm. 2023 mit, dass sie "noch nicht alle Daten aufbereitet haben (dauert noch einen Monat)". Zudem wurden folgende "definitiven Daten" übermittelt: "Eigenkapital steuerbar R._____ 84'000 Eigenkapital steuerbar S._____ 63'000 Eigenkapital steuerbar Kanton AG total 147'000 Erträge im Kanton Aargau sind null." 5.1.3. Das KStA JP forderte die Rekurrentin mit letzter Mahnung vom 11. April 2023 unter Androhung der Vornahme einer Veranlagung nach pflichtge- -6-