Auf die Begründung wird, soweit für den Entscheid erforderlich, in den Erwägungen eingegangen. 5. Das KStA JP beantragte die kostenfällige Abweisung des Rekurses, soweit darauf einzutreten sei. Zudem beantragte es, auf das Ausstandsbegehren nicht einzutreten. 6. Die A._____ AG erstattete ein Replik. 7. Mit Schreiben vom tt.mm. 2024 verwies die A._____ AG auf das Urteil des Bundesgerichtes vom 19. August 2024 (aaa). -4- Das Gericht zieht in Erwägung: