4. Den Einspracheentscheid vom 3. Mai 2024 (Zustellung am 6. Mai 2024) zog die A._____ AG mit Rekurs vom 1. Juni 2024 (Postaufgabe gleichentags) an das Spezialverwaltungsgericht, Abteilung Steuern, weiter. Sie stellte folgende Anträge: "A. Der Nichteintretens-Entscheid sei aufzuheben. B. Der auf den Kanton Aargau entfallende steuerbare Reingewinn sei auf null festzusetzen. C. Es sei festzustellen, dass das Steueramt kein Recht hat, von uns Zahlungen zulasten unserer Liquidität zu verlangen. D. Eventualiter sei das Verfahren an die Vorinstanz zurückzuweisen. (…)