Nach der Rückmeldung des Gemeindesteueramtes B._____, es sei ein ärztliches Zeugnis für den Zeitraum Dezember 2023 bis Februar 2024 erforderlich, räumte der Rekurrent ein, dass er für diese Zeitperiode kein ärztliches Zeugnis beibringen könne, da er dannzumal nicht mehr in ärztlicher Behandlung gestanden habe. -7-