3.3.3. Steht somit fest, dass der Rekurrent die Einsprache zu spät eingereicht hat, verbleibt die Prüfung der Frage, ob ein Grund zur Fristwiederherstellung vorlag. 4. 4.1. Der Rekurrent macht geltend, er habe die Einsprache (Steuererklärung) aufgrund gesundheitlicher Probleme nicht rechtzeitig eingereicht. Auf die Aufforderung des Gemeindesteueramtes B._____, den Hinderungsgrund für die verspätete Einreichung nachzuweisen, führte der Rekurrent aus, er könne seinen Hausarzt anfragen, ob er ihm bestätigen könne, dass er zwischen 2021 und 2022 für eine kurze Dauer krankgeschrieben gewesen sei.