3. 3.1. 3.1.1. Die Veranlagungsverfügung vom 18. Dezember 2023 wurde dem Rekurrenten eingeschrieben zugestellt. Die Sendungsverfolgung bescheinigt eine Zustellung am 19. Dezember 2023 um 10.15 Uhr. 3.1.2. Mit E-Mail vom 22. Februar 2024 erklärte der Rekurrent, dass er die Steuererklärungen 2021 und 2022 aufgrund gesundheitlicher Probleme nicht eingereicht habe und erkundigte sich, ob es möglich sei, diese mit der Steuererklärung 2023 nachzureichen.