2. Die Steuerkommission B._____ ist auf die Einsprache des Rekurrenten wegen Verspätung nicht eingetreten. Der Rekurrent bringt vor, die Verspätung sei seiner mangelnden mentalen Gesundheit geschuldet gewesen. Nachfolgend ist einzig zu prüfen, ob der Nichteintretensentscheid der Steuerkommission B._____ zu Recht erfolgt ist. Ist das der Fall, ist der Rekurs abzuweisen, andernfalls ist die Sache an die Steuerkommission B._____ zur Prüfung der materiellen Vorbringen zurückzuweisen. Soweit Einwendungen in der Sache erhoben werden, kann somit auf den Rekurs nicht eingetreten werden.