6. Den Einspracheentscheid vom 26. März 2024 (Zustellung am 1. Mai 2024) hat A._____ mit Rekurs vom 29. Mai 2024 (Postaufgabe am 30. Mai 2024) an das Spezialverwaltungsgericht, Abteilung Steuern, weitergezogen. Er stellt folgenden " Antrag: Der Entscheid ist aufzuheben und mich als Steuerpflichtiger gemäss dem Grundsatz der Besteuerung nach wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit einzuschätzen (das heisst gemäss Einkommen eines Lehrlings [...]), anstatt willkürlich." Auf die Begründung wird, soweit für den Entscheid erforderlich, in den Erwägungen eingegangen. -3-