4. A._____ nahm dazu mit E-Mail vom 21. März 2024 Stellung. Er führte aus, die Verspätung sei aufgrund seiner mentalen Gesundheit entstanden. Allerdings habe er in jenem Zeitraum keinen Kontakt mehr mit seinem Psychologen gehabt und habe sich seinen Zustand auch vom Hausarzt nicht bestätigen lassen. Im Verlauf der weiteren E-Mail-Korrespondenz (am selben Tag) bestätigte er, dass er für den Zeitraum Dezember 2023 bis Februar 2024 kein ärztliches Zeugnis beibringen könne. 5. Mit Entscheid vom 26. März 2024 trat die Steuerkommission B._____ auf die Einsprache wegen Verspätung nicht ein.