Höhe der entrichteten Mietzinsen rechtsgültig nachzuweisen. Das Verhältnis zwischen den effektiv bezahlten Mietzinsen und den Eigenmietwerten (direkte Bundessteuer) der Liegenschaften R-Weg und S-Weg kann daher nicht bestimmt werden. Ob vorliegend Vorzugsmietzinsen vorlagen, ist ebenfalls nicht beurteilbar. Folglich kann daraus – entgegen der Ansicht der Vorinstanz – auch keine Vermutung auf eine Steuerumgehung resultieren.