7.4.3. Mit Rekurs reichte der Rekurrent Kontoauszüge von sich und der Miteigentümerin B._____ ein. Aus diesen sind drei Zahlungen von F._____ (Vater des Rekurrenten) an den Rekurrenten von insgesamt CHF 6'150.00 ([...]) sowie eine Zahlung von D._____ (Vater der Miteigentümerin) an die Miteigentümerin von CHF 500.00 zu entnehmen. Ein Zahlungszweck ist nicht ersichtlich. Auch stimmen die Beträge nicht mit den Beträgen auf den eingereichten Quittungen über den Erhalt der Mieten von CHF 12'000.00 (Liegenschaft R-Weg) und CHF 7'200.00 (Liegenschaft S-Weg) überein (vgl. Erw. 7.4). Diese Kontoauszüge vermögen somit nicht rechtsgültig die - 12 -