Angaben des Rekurrenten handle es sich bei diesen Beträgen nicht um die effektiv bezahlten Mietzinsen, sondern um 51 % der kantonalen Eigenmietwerte. Im Veranlagungs- und Einspracheverfahren wurden keine Unterlagen eingereicht, aus welchen die effektiv bezahlten Mietzinsen im Jahr 2017 hervorgehen. Im Rekursverfahren reichte der Rekurrent zwei Quittungen von den Mietern bzw. vom Rekurrenten ein, welche den Erhalt der Mieten für die Liegenschaften R-Weg und S-Weg von jährlich CHF 12'000.00 (Liegenschaft R-Weg) und CHF 7'200.00 (Liegenschaft S-Weg) bestätigen. Während die Quittung betreffend die Liegenschaft R-Weg vom - 11 -