5.3. Der Rekurrent führt in seiner Replik aus, die geltend gemachten belegten Einkünfte aus Liegenschaften entsprächen dem Steuergesetz und den zusätzlichen Auflagen. Als Beilage hat der Rekurrent eine neue Version der bereits mit Rekurs eingereichten Quittung, für den Erhalt der Miete für die Liegenschaft R-Weg angefügt. Die Quittung enthält neu die Unterschriften der Mieter (Eltern des Rekurrenten). Weiter legte der Rekurrent das Protokoll der Einsprachverhandlung betreffend Kantons- und Gemeindesteuern 2016 vom tt.mm. 2019 bei. An dieser Verhandlung sei dem -8-