Mit dem Rekurs wurden Quittungen (über den Erhalt von Mieten) eingereicht. Darin bestätigt der Rekurrent, dass er von seinen Eltern bzw. von C._____ und D._____ (Eltern der Miteigentümerin der Liegenschaft S-Weg) für die Vermietung der Liegenschaften R-Weg und S-Weg einen monatlichen Mietzins von CHF 1'000.00 (Liegenschaft R-Weg) bzw. von CHF 600.00 (Liegenschaft S-Weg) erhalten habe. Gestützt darauf beantragt der Rekurrent mit Rekurs neu, dass für die Liegenschaft R-Weg anstelle der Eigenmietwerte die Einkünfte aus Liegenschaft von CHF 12'000.00 und für die Liegenschaft S-Weg die Einkünfte aus Liegenschaft von CHF 7'200.00 zu erfassen seien.