Gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung sei bei der Vermietung von Liegenschaften an Verwandte eine Steuerumgehung zu vermuten, wenn die vereinnahmten (Vorzugs-)Mietzinsen weniger als die Hälfte des für die direkte Bundessteuer massgebenden Eigenmietwertes betrage. Das vom Rekurrenten gewählte Vorgehen spreche für eine Vorzugsmiete/Steuerumgehung. Daher sei für die Liegenschaft R-Weg -6- anstelle der deklarierten Mietzinseinnahmen von CHF 10'2190.00 der kantonale Eigenmietwert von CHF 20'037.00 zu besteuern.