4.2. Die Vorinstanz hielt in ihrem Einspracheentscheid fest, der Rekurrent habe keinen Mietvertrag (Vermietung an die Eltern des Rekurrenten) über die Liegenschaft R-Weg eingereicht. Aus den Schätzungsakten der Liegenschaft gehe per tt.mm. 2005 ein Mietvertrag mit einem monatlichen Mietzins von CHF 600.00 (Wohnung: CHF 550.00; Garage: CHF 50.00) hervor. Gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung sei bei der Vermietung von Liegenschaften an Verwandte eine Steuerumgehung zu vermuten, wenn die vereinnahmten (Vorzugs-)Mietzinsen weniger als die Hälfte des für die direkte Bundessteuer massgebenden Eigenmietwertes betrage.