2.3. Der Rekurrent bezog für das ganze Jahr 2017 Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung (vgl. Bescheinigung über Leistungen der Arbeitslosenversicherung vom tt.mm. 2018). Er ging im Jahr 2017 keiner unselbständigen Erwerbstätigkeit nach. 3. 3.1. In seiner Steuererklärung 2017 deklarierte der Rekurrent Einkünfte aus Liegenschaften von CHF 13'333.00 (Mieteinnahmen Liegenschaft R-Weg: CHF 10'219.00; Mieteinnahmen Liegenschaft S-Weg: CHF 3'114.00). Die Liegenschaft V-Strasse wurde gemäss Selbstdeklaration im Jahr 2017 durch den Rekurrenten selbst genutzt.