Auf die Begründung wird, soweit für die Entscheidung erforderlich, in den Erwägungen eingegangen. 5. Das Gemeindesteueramt Q._____ und das Kantonale Steueramt (KStA) beantragen die Abweisung des Rekurses. 6. A._____ hat eine Replik eingereicht. 7. Das Spezialverwaltungsgericht hat die Akten der Verfahren 3-RV.2016.173 betreffend Kantons- und Gemeindesteuern 2014 und 3-RV.2020.93 betreffend Kantons- und Gemeindesteuern 2016 in Sachen A._____ beigezogen. -4- Das Gericht zieht in Erwägung: