2. Gegen die Verfügung vom 20. Oktober 2023 erhob A._____ mit Schreiben vom 20. November 2023 Einsprache und beantragte unter anderem sinngemäss, bei den vermieteten Liegenschaften R-Weg und S-Weg seien die deklarierten Mietzinseinnahmen (Liegenschaft R-Weg: CHF 10'219.00; Liegenschaft S-Weg: CHF 3'114.00) zu besteuern. Betreffend der Liegenschaft V-Strasse wurde der Verzicht der Besteuerung des Eigenmietwertes oder die Gewährung eines Abzugs für auswärtigen Wochenaufenthalt von CHF 9'900.00 beantragt.