1. Mit Verfügung vom 20. Oktober 2023 wurde A._____ von der Steuerkommission Q._____ für das Jahr 2017 zu einem steuerbaren und satzbestimmenden Einkommen von CHF 93'400.00 und zu einem steuerbaren und satzbestimmenden Vermögen von CHF 406'000.00 veranlagt. In Abweichung von der Selbstdeklaration wurden unter anderem für die Liegenschaften am R-Weg in Q._____ (Liegenschaft R-Weg) und am S-Weg in T._____ (Liegenschaft S-Weg) anstelle der deklarierten Mieteinnahmen die Eigenmietwerte (bei der Liegenschaft S-Weg aufgrund Miteigentum nur zu 50 %) besteuert. Für die Liegenschaft an der V-Strasse in Q._____ (Liegenschaft V-Strasse) wurde ebenfalls der Eigenmietwert besteuert.