12.5.2. Folglich ist der Rekurs in diesem Punkt teilweise gutzuheissen. Der Abzug für die Autokosten ist auf den Maximalbetrag von CHF 7'000.00 zu erhöhen. 13. Im Ergebnis ist der Rekurs teilweise gutzuheissen. Das steuerbare und satzbestimmende Einkommen reduziert sich von CHF 219'315.00 um CHF 1'717.00 auf CHF 217'598.00, gerundet CHF 217'500.00.