Zeitspanne 1. Januar bis 30. Juni 2022 als Autokosten (Berufsauslagen) lediglich die von der Vorinstanz bereits gewährten Fahrtkosten für den Arbeitsweg U._____ - T._____ sowie zusätzlich ein wöchentlicher Anfahrtsund Rückweg R._____ - U._____ zum Abzug zuzulassen. Eine wöchentliche Rückkehr an 26 Wochenenden an den Wohnsitz in R._____ ist glaubhaft. Folglich sind zusätzliche Autokosten für die wöchentliche Rückkehr nach R._____ von CHF 3'617.00 (99.4 Kilometer à 2 Fahrten à 26 Wochenenden à CHF 0.70) zu den im Einspracheverfahren bereits gewährten Autokosten von CHF 5'283.00 zum Abzug zuzulassen. Insgesamt resultieren daraus Autokosten von CHF 8'902.00.